Leistungen
Nachfolgende Leistungen werden von GOFICON bei Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäuden, sowie bei Sonderbauten, wie etwa Industriegebäude, Versammlungsstätten (siehe MBO oder BayBO § 2, Absatz 4) angeboten:
Brandschutztechnische Beratungsleistungen
Im Vorfeld von Planungsarbeiten für Neu- oder Bestandsbauten oder bei Nutzungsänderungen kann ein umfassendes Beratungsgespräch Arbeit, Zeit und Kosten bei allen Planungsbeteiligten reduzieren.
Brandschutznachweis
Laut Bayerischer Bauordnung muss bei jedem Bauvorhaben, das nicht verfahrensfrei ist, ein Brandschutznachweis erstellt werden. Er ist nach BayBO § 62 einer der bautechnischen Nachweise, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens (Neubau, Umbau, Nutzungsänderung) erforderlich sind.
Brandschutzkonzept
Insbesondere bei Sonderbauten werden eine objektbezogene, ganzheitliche Sicherheitsbetrachtung und eine schutzzielorientierte Bewertung des Brandschutzes erforderlich, was sich in entsprechenden Konzepten niederschlägt.
Brandschutzgutachten
Bestandsgebäude werden hinsichtlich ihrer Brandschutzmängel analysiert und bewertet, Genehmigungsprobleme erläutert und Vorschläge zur Abhilfe unterbreitet.
Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne
Bei vielen Sonderbauten wird das Aushängen von Flucht- und Rettungswegplänen empfohlen oder ist sogar verpflichtend. Im Rahmen des Brandschutznachweises werden auch Feuerwehrpläne nach DIN 14095 gefordert.